Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines und Geltungsbereich

    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

MS Marketing Solutions GmbH
Brückenkopf 14
85051 Ingolstadt
Tel.: 0841 93880110
E-Mail: kontakt@msrecruiting.de
Internet: https://msrecruiting.de/
USt.-IdNr.: DE338443456
vertreten durch den Geschäftsführer Matthias Schäfer
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt
Registernummer: HRB 9885

(nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggeber:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Kunde“, gemeinschaftlich auch „Parteien“).

  1. Diese AGB gelten ausschließlich, wenn der Kunde Unternehmer ist. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Demgegenüber ist Verbraucher gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

  2. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.

  3. Die AGB der Agentur gelten ausschließlich. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur dem ausdrücklich zugestimmt hat.

  4. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Kunden in der zum Zeitpunkt der Beauftragung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass die Agentur in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt. 

  1. Vertragsgegenstand

    1. Der Kunde beauftragt die Agentur mit der Erbringung von Dienstleistungen (nachfolgend „Leistungen“).

    2. Die Leistungen richten sich auf die Betreuung und umfassende Unterstützung des Kunden im Bereich Performance Recruiting auf die Durchführung von Erstgesprächen sowie die Entwicklung, Erstellung und Schaltung von Werbeanzeigen, Werbetexten, Bild- und Videomaterialien und sonstigem Content- auf Landingpages (sog. „Bewerber- bzw. Karriereseiten“) und Social-Media-Kanälen. 

    3. Bei den Leistungen der Agentur handelt es sich um Dienstleistungen gemäß §§ 611 ff. BGB. Werkvertragliche Leistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

    4. Beratungsleistungen, insbesondere eine Rechts- oder Steuerberatung sind nicht Gegenstand des Vertrags. Beratungsleistungen im Bereich Performance Recruiting müssen vom Kunden gesondert beauftragt werden. Zudem schuldet die Agentur kein Lektorat für die Texte, soweit ein Lektorat nicht explizit vereinbart ist. 

    5. Die Agentur bietet ferner Schulungen zu den angebotenen Leistungen an. Der Inhalt der Schulungen wird gesondert mit dem Kunden vereinbart und ist gesondert zu vergüten. Im Übrigen sind Schulungsleistungen nicht Gegenstand dieses Vertrags.

  2. Leistungen und Pflichten der Agentur

    1. Die konkrete Leistungsverpflichtung, Inhalt und Umfang der von der Agentur zu erbringenden Leistungen bestimmen sich aus dem Inhalt ihrer Angebote unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen. 

    2. Im Rahmen der Beauftragung erbringt die Agentur nach den Anweisungen des Kunden sowie in Abstimmung mit diesem Beratungsleistungen im Bereich Performance Recruiting, insbesondere die Beratung und Unterstützung des Kunden

  • bei der Suchmaschinenwerbung (SEA) sowie Durchführung weiterer Maßnahmen zur Erhöhung der Sichtbarkeit und Steigerung der potenziellen Zugriffe auf die Website; 

  • bei der Buchung von Anzeigen zu den vom Kunden festgelegten bzw. mit der Agentur gemeinsam vereinbarten Suchbegriffen bei den Suchmaschinen;

  • bei Online-Anzeigen-Kampagnen (Pay-per-click (PPC), Bannerwerbeanzeigen) und Social-Media-Marketing.

 

  1. Die Agentur übernimmt ferner nach den Anweisungen des Kunden sowie in Abstimmung mit diesem die Suche von und Kontaktaufnahme mit für den Kunden geeignet erscheinenden Fachkräften (nachfolgend „Kandidaten“), die Sammlung von Auskünften und Informationen bzw. Bewerbungsunterlagen mittels Bewerber- bzw. Karriereseiten und der für den Kunden konzipierten Fragebögen, die Durchführung von Erstgesprächen und Bewertung der Kandidaten und die anschließende Benennung dieser Kandidaten gegenüber dem Kunden in Textform (per E-Mail). Sofern Interesse an einem benannten Kandidaten besteht, kann der Kunde Bewerbungsgespräche mit den  benannten Kandidaten vereinbaren. Eine weitergehende Terminkoordination für Bewerbungsgespräche zwischen Kunden und Kandidaten wird nicht von der Agentur geschuldet.

  2. Ein Kandidat gilt als erfolgreich ausgewählt, wenn die Leistungen der Agentur für das Zustandekommen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses (nachfolgend „Beschäftigungsverhältnis“) mit dem Kunden zumindest mitursächlich sind. Die Leistungen sind insbesondere auch dann erfolgreich, wenn ein Beschäftigungsverhältnis mit

  • dem Kunden trotz Nichterfüllung der Rahmenbedingungen für die zu besetzende Position, aber aufgrund anderer Qualifikationen für eine andere Position zustande kommt;

  • einem verbundenen Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG zustande kommt; oder einem Dritten zustande kommt, an dem der Kunde die Informationen zum Kandidaten weitergegeben hat.

  1. Im Rahmen der Beauftragung erstellt und betreut die Agentur Werbekampagnen für die Social-Media-Präsenzen des Kunden nebst Pflege und regelmäßiger Veröffentlichung von Beiträgen (Werbeanzeigen und -banner, Werbetexte, Bild und Videomaterial, Bewerberquizze, Fragebögen, etc.). Werbekampagnen werden auf der Website der Agentur veröffentlicht. Der Inhalt der Beiträge wird von dem Kunden zur Verfügung gestellt und von der Agentur ggf. in Absprache mit dem Kunden entsprechend angepasst. Der Kunde kann die Agentur auch zur selbständigen inhaltlichen Gestaltung der Beiträge gesondert beauftragen. Der Kunde ist als Diensteanbieter i.S.d. § 10 TMG allein verantwortlich für die Überwachung von Kommentaren und sonstigen eingestellten Inhalten Dritter zu den entsprechenden Beiträgen und zur Einhaltung von Schutzrechten Dritter gem. Ziffer 6.4. dieser AGB verpflichtet. 

  2. Die Agentur kann keine Beratung zu den rechtlichen Implikationen der Texte erteilen. Unterlässt der Kunde eine rechtliche Prüfung, gehen die Folgen zu seinen Lasten.

  3. Die Agentur wird den Kunden unverzüglich in Textform (per E-Mail) informieren, wenn die Agentur Hindernisse oder Beeinträchtigungen erkennt oder erkennen musste, die Auswirkung auf die Leistungserbringung haben können.

  4. Die Agentur erbringt die Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Einen bestimmten Erfolg schuldet die Agentur aber nicht. Insbesondere übernimmt die Agentur keine Gewähr dafür, dass sich beim Kunden ein bestimmter Erfolg (z.B. eine nicht näher konkretisierte Mindestanzahl an Kandidaten oder 100 %-ige Erfüllung der Qualifikationsanforderungen) einstellt oder, dass der Kunde ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Kunden abhängig, auf den die Agentur keinen Einfluss hat. 

  5. Die Agentur ist grundsätzlich nicht berechtigt, Dritten gegenüber als Vertreter des Kunden aufzutreten, insbesondere Verhandlungen zu führen oder Willenserklärungen mit Wirkung für oder gegen den Kunden abzugeben. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Einwilligung des Kunden.

  6. Die Agentur ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung der Tätigkeit ist die Agentur jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung der Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Die Agentur wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei der Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes dieses Vertrages erzielt wird. Die Leistungserbringung durch die Agentur erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Kunden.

  7. Die Agentur ist bei der Wahl der für die Erbringung des Leistungsgegenstandes eingesetzten Personen frei. Die Agentur ist für die sorgfältige Auswahl, hinreichende Qualifikation und regelmäßige Überwachung der eingesetzten Personen verantwortlich. Sofern die von der Agentur eingesetzten Personen dem Kunden namentlich benannt werden, entspricht dies dem jeweils aktuellen Planungsstand. Ein Anspruch auf Einsatz der genannten Personen besteht nicht. Die Agentur wird sich jedoch vorbehaltlich eines rechtzeitig vorangekündigten Austauschs um einen kontinuierlichen Einsatz der genannten Personen bemühen. Der Kunde wird die Agentur im Falle fehlender Qualifikation der eingesetzten Personen oder sonstiger unzumutbarer Gründe unverzüglich hierüber in Schriftform informieren. Gegenüber den eingesetzten Personen ist die Agentur insbesondere auch in den Räumlichkeiten des Kunden allein weisungsbefugt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist durch geeignete Maßnahmen zu verhindern. 

  8. Die Agentur ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG oder Dritte als Subunternehmer einzuschalten. In diesem Fall gelten die Bestimmungen dieser AGB entsprechend. 

  1. Leistungsänderungen

    1. Der Kunde kann innerhalb der Vertragslaufzeit jederzeit Änderungen und Ergänzungen der Leistung verlangen, wenn diese für die Agentur umsetzbar und zumutbar sind. Die Agentur prüft das Änderungsverlangen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Kosten und Verschiebungen des Projektzeitplans in Form eines verbindlichen Angebots mit. Leistungen der Agentur im Rahmen des Leistungsänderungsverfahrens gemäß vorstehendem Satz 2 erfolgen für den Kunden unentgeltlich.

    2. Der Kunde wird das Angebot innerhalb von 14 Tagen ab Zugang des Angebots prüfen. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen Vertragsbestandteil. Die Agentur hat sämtliche Arbeitsergebnisse, einschließlich der Dokumentation, an die Änderungen anzupassen. Nimmt der Kunde das Angebot nicht an, werden die Vertragsparteien den Vertrag unverändert fortsetzen.

    3. Die Agentur wird während eines laufenden Leistungsänderungsverfahrens die vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn, der Kunde weist ihn schriftlich an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt die Agentur dies dem Kunden unverzüglich schriftlich mit. 

  2. Vertragsschluss

  1. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn die Agentur dem Kunden Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen hat, an denen sich die Agentur Eigentums- und Urheberrechte vorbehält. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor der Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

  2. Der Kunde gibt mit Anklicken des Buttons „Dokument unterzeichnen“ ein verbindliches Vertragsangebot ab. Dies gilt ebenfalls, wenn dem Kunden ein Angebot der Agentur vorliegt, dies telefonisch besprochen wurde und anschließend ein Termin zur Projekt- oder Drehplanung vereinbart und dieser von beiden Seiten angenommen wird.

  3. Sofern sich aus der Beauftragung nichts anderes ergibt, ist die Agentur berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von sieben (7) Tagen nach Zugang bei der Agentur anzunehmen,

  • indem die Agentur dem Kunden eine Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform (ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder

  • indem die Agentur auf Anforderung des Kunden mit der Ausführung der Leistung beginnt und dies dem Kunden anzeigt, oder

  • indem die Agentur den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

 

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des siebten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt die Agentur das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

  1. Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbart haben, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.

  2. Soweit sich nicht aus den gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schuldet die Agentur sonstige Unterstützungsleistungen nur, wenn diese als vertragliche Hauptleistungspflicht vereinbart werden.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Der Kunde wird die Agentur bei der Erbringung ihrer vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungsleistungen unterstützen. Über die ausdrücklich genannten Mitwirkungsleistungen hinaus wird der Kunde die Mitwirkungsleistungen erbringen, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung durch die Agentur erforderlich und allgemein üblich sind, und der Agentur insbesondere

  • alle erforderlichen Informationen und Daten im Rahmen des Erstgesprächs (z. B. Projektbeschreibung oder Konzept, zu verwendende Medien, Inhalte, Texte, erforderliche Qualifikationen der Kandidaten, etc.) in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren digitalen Format zur Verfügung stellen;

  • erforderliche Arbeitsmaterialien einschließlich Nutzungsrechten, Arbeitsplätze, Rechner- und Leitungskapazitäten zur Verfügung stellen;

  • Zugang zu seinen IT-Systemen, Websites, Social-Media-Kanälen und sonstigen Plattformen gewähren;

  • das Nichtvorliegen der erforderlichen Qualifikationen der genannten Kandidaten unverzüglich mitteilen;

  • Hinweise über Änderungen des Such- bzw. Anforderungsprofils, der Rahmenbedingungen der zu besetzenden Position, des Status des Kandidatenprozesses oder sonstiger relevanter Faktoren mitteilen;

sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis der Agentur zugeordnet wurden. 

  1. Im Falle von Sperrungen von Social-Media-Kanälen und Zugängen zu sonstigen Plattformen ist der Kunde selbständig zur Wiederherstellung des Zugangs bzw. für die Behebung etwaiger Zugangshindernisse verantwortlich, sofern die Agentur nicht ein Mitverschulden gem. § 254 BGB trifft. Der Anspruch auf das Honorar der Agentur bleibt in diesen Fällen unberührt.

  2. Ferner ist der Kunde verpflichtet, der Agentur unverzüglich mitzuteilen, 

  • wenn der Kunde die Position nicht mehr besetzen möchte bzw. einen geeigneten Kandidaten ohne Mitwirkung der Agentur gefunden hat;

  • wenn dem Kunden ein benannter Kandidat bereits bekannt ist; und

  • wenn der Kunde ein Beschäftigungsverhältnis mit einem von der Agentur benannten Kandidaten abschließt.

  1. Soweit der Kunde der Agentur Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen. Ferner sichert der Kunde zu, dass er Inhaber sämtlicher für die vertragliche Nutzung erforderlichen Rechte ist, insbesondere, dass er über erforderliche Urheber-, Marken-, Patent-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte verfügt und sie zum Zwecke der Vertragserfüllung auf die Agentur übertragen kann, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang. Der Kunde stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit einer Verletzung von Rechten gegenüber der Agentur geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.

  2. Der Kunde ist für den Zugang zu den erforderlichen Hosting-, Social-Media- oder sonstigen Dritt-Plattformen selbst verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, der Agentur die erforderlichen Berechtigungen, Vollmachten und Zugänge einzurichten. Die Agentur kann viele Leistungen nur im Rahmen bestehender Accounts des Kunden bei den Dritt-Plattformen oder sonstigen Anbietern erbringen.

  3. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellte Server- und Software-Umgebung den erforderlichen technischen Mindestanforderungen für das Projekt mit den zu verwendenden Softwareumgebungen entspricht.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der Eigensicherung erforderliche Datensicherungen selbständig durchzuführen, insbesondere auch vor Auftragsbeginn. Eine Haftung der Agentur für verlorene Daten besteht insoweit nicht, als sie bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden noch verfügbar wären.

  5. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche gesetzliche Informationspflichten (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzhinweise, Impressumsangaben, etc.) selbst einzuhalten.

  6. Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von der Agentur zur Verfügung gestellt wurden – nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.

  7. Soweit Mitwirkungsleistungen geschuldet sind und die notwendige Konkretisierung nicht bereits vertraglich erfolgt ist, fordert die Agentur diese Leistungen beim Kunden mit einer angemessenen Vorlaufzeit unter Angabe der maßgeblichen Rahmenbedingungen in Textform (per E-Mail) an. Die Agentur wird den Kunden unverzüglich in Textform (per E-Mail) auf aus ihrer Sicht unzureichende Mitwirkungsleistungen hinweisen.

  8. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für die Agentur unentgeltlich zu erbringen.

  9. Die vom Kunden zu erbringenden Leistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf die Leistungserbringung der Agentur hat, ist die Agentur von der Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen der Agentur verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. Der Agentur entstehende und nachgewiesenen Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte der Agentur auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.

  10. Die Agentur behält sich das Recht vor, eine Beauftragung von Verarbeitungsaufträgen des Kunden abzulehnen, wenn dieser der Agentur Inhalte überlässt, die gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ein Verstoß liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde verfassungsfeindliche, rassistische, fremdenfeindliche, diskriminierende, beleidigende, Jugend gefährdende und/oder Gewalt verherrlichende Inhalte überlässt.

  1. Honorar und Zahlungsbedingungen

    1. Die Leistungen der Agentur werden nach Aufwand vergütet. Das Honorar versteht sich in EURO und ist ein Nettopreis zzgl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die konkreten Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot der Agentur. 

    2. Das Honorar für die zu erbringenden Leistungen ist im Voraus sofort nach Vertragsschluss ohne Abzug und nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.

    3. Mit dem Honorar sind alle Ansprüche der Agentur im Zusammenhang mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere der Erbringung der Arbeitsleistung und der Einräumung der Rechte gem. Ziffer 8. dieser AGB, abgegolten. 

    4. Werbekosten Dritter (z.B. für Facebook, Instagram, YouTube, Google-Profile) sind nicht im Honorar der Agentur enthalten und werden dem Kunden von den Dritt-Plattformen gesondert in Rechnung gestellt. 

    5. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, ist der Kunde verpflichtet, der Agentur bei erfolgreicher Suche und Auswahl eines Kandidaten ein individuell vereinbartes Erfolgshonorar zu zahlen. Die Höhe des Erfolgshonorars ergibt sich aus dem Angebot der Agentur. Das Erfolgshonorar ist bei Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen dem ausgewählten Kandidaten und dem Kunden sofort ohne Abzug und nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig. 

    6. Die Agentur hat Anspruch auf Ersatz ihrer erforderlichen, abgerechneten und nachgewiesenen Aufwendungen, die ihr in Ausübung ihrer Tätigkeit nach diesem Vertrag entstehen. Reise- und Unterbringungskosten sowie sonstige nicht unmittelbar tätigkeitsbezogene Aufwendungen hat der Kunde nur zu erstatten, soweit er diesen zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. 

    7. Die getätigten Aufwendungen werden nachträglich in Rechnung gestellt. Der Aufstellung sind die entsprechenden Nachweise beizulegen. Nicht nachgewiesene Tätigkeiten und Aufwendungen sind vom Kunden nicht zu erstatten. Der Aufwendungsersatz ist sofort ohne Abzug und nach Zugang einer ordnungsgemäßen und prüffähigen Rechnung zur Zahlung fällig. 

    8. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen gem. Ziffern 7.2., 7.5. und 7.6. ist jeweils der Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Geschäftskonto der Agentur maßgebend. 

    9. Ferner kann der Kunde das Honorar mit den Zahlungsart „SEPA-Lastschrift“ bezahlen. Bei der Zahlungsart SEPA-Lastschrift ist der Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation (sog. Prenotification-Frist), zur Zahlung fällig. Der Einzug der Lastschrift erfolgt vor Beginn der Leistung durch die Agentur, nicht jedoch vor Ablauf der Prenotification-Frist. Vorabinformation ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) der Agentur an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. 

    10. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Die Agentur behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch der Agentur auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt. 

    11. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung der Agentur gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.

    12. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an die Agentur erforderlich.

  2. Nutzungsrechte, Namensnennung und Erwähnungsrecht

    1. Die Agentur räumt dem Kunden nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden das einfache, räumlich und zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte und nicht übertragbare Recht ein, die von der Agentur für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse einschließlich der dazu gehörenden Unterlagen, Skizzen, Entwürfe sowie Dokumentation in sämtlichen bei Vertragsschluss bekannten Nutzungsarten zu nutzen, insbesondere diese in allen Medien zu vervielfältigen und zu verbreiten. Die Einräumung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Diese Rechtegewährung umfasst sämtliche urheber- und leistungsschutzrechtlichen Nutzungsrechte ab deren jeweiliger Entstehung, insbesondere das Online- und Internet-Recht sowie das Recht zur Verfügungstellung auf Abruf („on demand“-Recht).

    2. Soweit Werke verwendet werden, welche unter einer CC-Lizenz oder einer Open-Source-Lizenz verwendet werden, gelten diese Lizenzbestimmungen. Für Inhalt und Umfang der jeweiligen Dritt-Software-Lizenz sowie der Lizenzen für Plugins, Bilder, Designs und sonstigen Produkten gelten die Lizenzbestimmungen des jeweiligen Herstellers, auf die die Agentur im Angebot explizit hinweist.

    3. Der Agentur verbleiben alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte hinsichtlich der dem Kunden zur Durchführung der Schulung überlassenen erforderlichen Schulungs- und Lehrmaterialien.

    4. Alle Rechte, insbesondere die Weitergabe, Verbreitung, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Schulungs- und Lehrmaterialien bzw. die teilweise oder gesamte Aufzeichnung der Schulung in Audio oder Video bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

    5. Schulungs- und Lehrmaterialien dürfen von dem Kunden ausschließlich für seine jeweilige geschäftliche Tätigkeit genutzt werden.

    6. Die Agentur darf die erbrachten Leistungen sowie geschützten Marken, Logos, Namen oder sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden und dessen Meinung über die erbrachten Leistungen nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden bis auf Widerruf als Referenz auf ihrer Website und ihren Social-Media-Kanälen nutzen. 

  3. Haftung

    1. Hinsichtlich der von der Agentur erbrachten Leistungen haftet diese, ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

  • bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;

  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

 

  1. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 9.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag der Agentur nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). 

  2. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Falle von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden ist die Haftung auf den dreifachen Betrag der Versicherungssumme (derzeit 5.000.000 EUR) je Versicherungsjahr beschränkt.

  3. Im Übrigen ist eine Haftung der Agentur ausgeschlossen. 

  1. Vertragslaufzeit und Kündigung

    1. Der Vertrag beginnt mit Vertragsschluss. Die Vertragslaufzeit wird individuell vereinbart und ergibt sich aus dem Angebot der Agentur.

    2. Sofern der Vertrag für eine Laufzeit von drei (3) Monaten geschlossen wird, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat frühestens zum Ablauf der Laufzeit gekündigt werden. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere drei (3) Monate, wenn nicht spätestens einen (1) Monat vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird.

    3. Sofern der Vertrag für eine Laufzeit von sechs (6) Monaten geschlossen wird, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von zwei (2) Monaten frühestens zum Ablauf der Laufzeit gekündigt werden. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere sechs (6) Monate, wenn nicht spätestens zwei (2) Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird.

    4. Sofern der Vertrag für eine Laufzeit von zwölf (12) Monaten geschlossen wird, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von drei (3) Monaten frühestens zum Ablauf der Laufzeit gekündigt werden. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere zwölf (12) Monate, wenn nicht spätestens drei (3) Monate vor Ablauf des Vertrages gekündigt wird.

    5. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wichtigem Grunde ist die Agentur insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

    6. Eine Kündigung muss in Schrift- oder Textform (E-Mail oder ein mit der Post versandter Brief) erfolgen.

    7. Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen sind zu vergüten; im Fall einer durch die Agentur schuldhaft verursachten außerordentlichen Kündigung durch den Kunden gilt dies nur, soweit die erbrachten Leistungen für den Kunden nutzbar sind.

    8. Stellt der Kunde innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Vertragsbeendigung einen Kandidaten ein, den die Agentur gesucht und ausgewählt hat, hat der Kunde der Agentur das gesamte Erfolgshonorar i.S.d. Ziffer 7.5. zu vergüten.

    9. Die Agentur hat überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben oder zu löschen. Dies gilt nicht für während der Leistungserbringung angefertigte Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Skizzen, Entwürfen, Fotografien, Grafiken, Gestaltungen und sonstige Unterlagen, deren Eigentum sich die Agentur vorbehält. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Die Agentur hat dem Kunden auf dessen Wunsch die Löschung schriftlich zu bestätigen.

  2. Datenschutz

    1. Die Agentur erhebt und speichert die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten des Kunden. Bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beachtet die Agentur die gesetzlichen Bestimmungen. Die Agentur ist berechtigt, diese Daten an mit der Durchführung beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der im Online-Angebot abrufbaren Datenschutzerklärung der Agentur.

    2. Der Kunde erhält auf Anforderung jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten.

    3. Sofern und soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.

  3. Geheimhaltung

    1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen dieses Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“), insbesondere Informationen, Daten, Ideen, Konzepte und Businessmodelle, Methoden und Know-how vertraulich zu behandeln. Dies gilt auch für Informationen deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind.  Die empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie er eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.

    2. Die Agentur ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der Agentur oder der von der Agentur zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Kunden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.

  4. Höhere Gewalt

    1. Die Agentur haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Unter Fälle von höherer Gewalt fallen alle unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die selbst im Falle ihrer Vorhersehbarkeit außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Hierzu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse: Naturkatastrohen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkane, Taifune und Blitzschlag sowie andere Unwetter ähnlichen Ausmaßes, Erdbeben, Lawinen- und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien und infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde oder durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, kardinale Rechtsänderungen, Rohstoff- und Materialbeschaffungsschwierigkeiten bzw. Lieferengpässe, Sabotage, Streiks, Unruhen, Aussperrung.

    2. Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt, die sich auf die Vertragserfüllung auswirken, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung je nach Umfang und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu unterbrechen und bei Verzögerungen von mehr als zwei (2) Monaten ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Agentur geltend gemacht werden können. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Leistungserbringung gerät die Agentur nicht in Verzug.

    3. Im Falle des Eintritts eines Ereignisses höherer Gewalt ist die betroffene Partei verpflichtet, die andere Partei unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis in Schrift- oder Textform (ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über den Eintritt des Ereignisses höherer Gewalt und die Folgen seiner Leistungsbeeinträchtigung zu informieren. 

    4. Beide Parteien sind verpflichtet, alles ihnen Mögliche und Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen.

    5. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

  5. Änderungsvorbehalt der AGB

    1. Die Agentur behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Die Agentur wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Die Agentur wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.

    2. Die Agentur behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,

  • soweit die Agentur hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;

  • soweit die Agentur damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;

  • soweit die Agentur zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;

  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder

  • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.

  1. Das Kündigungsrecht der Parteien bleibt hiervon unberührt.

  1. Schlussbestimmungen

    1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. 

    2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Agentur in Gaimersheim. Die Agentur ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 08.11.2021